Im Fokus:
Wegweiser : Was tun, wenn Sie sich von einer erstellten oder im Bau befindlichen Mobilfunkanlage bedroht fühlen?

Alle Antworten und Empfehlungen unsererseits sind eine Gratwanderung, die einerseits in Einzelfällen bereits Erfolg gebracht haben, aber andererseits keinen absoluten Rechtsanspruch auf Verhinderung des Sendemastes darstellen.

Wer sich von einer Mobilfunkanlage in seiner Nähe beeinträchtigt fühlt, dem stehen auch die Möglichkeiten des Protestes zu. Mit dieser Seite wollen wir Ihnen Informationen und Hilfen für Ihren angestrebten Mobilfunkprotest geben. Für Ihren Protest ist es wichtig, vorher
• genaue Informationen über die Sachlage zu sammeln,
• Ihre Ziele zu formulieren,
• sich sachkundiger Hilfe zu vergewissern
sonst gehen Sie unter, weil in solchen Fällen viele Behörden und Politiker professionelle Eigenschaften im Abwiegeln und Vernebeln entwickeln.

I. Los geht's, der erste schnelle Schritt: Arbeiten Sie die nachstehende Checkliste ab (Sie können auch komplett downloaden und ausdrucken):

1. Stellen Sie fest, wem das Grundstück oder die Immobilie gehört, auf dem die Mobilfunkanlage erstellt wurde / werden soll. Genaue Anschrift des Inhabers und genaue Bezeichnung des Standortes.

2. Gehen Sie zu Ihrem Bauamt und stellen Sie eine "begründete Anfrage" als betroffener Nachbarn und halten Sie alles schriftlich fest - das hilft Ihnen später, wenn wir Ihnen Auskunft geben.
  1. Zentrale Frage im Widerstand gegen Mobilfunkantennen im Wohngebieten: "Wie wird mein Wohngebiet amtlich bezeichnet?" Differenzierung:
  2. • WA = allgemeine Wohngebiete
    • WR = reine Wohngebiete
    • IG = Industriegebiet
    • GR = Gewerbegebiet, usw.
    Es gibt noch einige Unterteilungen mehr, die u.U. unterschiedlichen Paragraphen des Baurechts unterliegen.
  3. Ist die geplante Anlage höher als 10 m über seinem "Fußpunkt" ?
  4. • Wenn ja, dann ist eine Baugenehmigung in jedem Fall erforderlich.
    • Wenn nein, dann ist zwar keine Baugenehmigung erforderlich, aber in reinen Wohngebieten ist ein Mast nur in Ausnahmefällen möglich.
  5. Wurde bereits eine Baugenehmigung erteilt, und wann wurde die Anlage gebaut?
  6. Wurde eine Nutzungsänderung erteilt (bei reinem Wohnhaus u.U. erforderlich)?
  7. Wurde der Sicherheitsabstand vom Sender zu den Nachbargrundstücken eingehalten?
  8. Besteht eine optische Beeinflussung des Ortsbildes / Störung des Gebietscharakters?
  9. Lassen Sie sich die Standortbescheinigung zeigen:
  10. • Wann wurde die erste Bescheinigung ausgestellt und ist diese aktualisiert worden?
    • Stellen Sie fest, ob darin alle Mobilfunkbetreiber aufgeführt sind, die an dem Standort Sendeantennen aufgebaut haben,
    • vergleichen Sie diese mit der Antennenzahl.

  11. Weitere Daten zu dieser Anlage finden Sie bei der RegTP in der Standortdatenbank unter www.emf.bundesnetzagentur.de/gisinternet/index.aspx? (Allerdings sind dort nur installierte Sender eingetragen.
  12. Fragen Sie auch noch Ihre Baugenehmigungsbehörde nach geplanten Sendemasten, denn die Behörde wird in bestimmten Abständen über geplante Sendemasten informiert.
3. Wenn Sie diese Daten gesammelt haben, dann sprechen Sie mit uns, dem AK-Recht bei LIMES-NRW. Hier wird man Ihnen "Tipps" geben für Ihre wohl zu überlegenden nächsten Schritte.

Hinweis: Ab hier fächern sich unsere Empfehlungen auf in Handlungsstränge, die von Ihnen abgearbeitet werden können und die u.U. sehr "langen Atem" brauchen, z.B.:
• Unsere Empfehlung zu einem Juristen, der sich im Bauplanungsrecht und der Mobilfunkszene auskennt.
• Studium des Vortrags des Rechtsanwaltes Dr. Wolf R. Herkner, Lindlar, gehalten auf der Veranstaltung der /Bürgerinitiative Mobilfunk Lindlar am 09.05.2006.
• Gründung einer BI, um vor Ort Ihre legitimen Interessen auf demokratischem Weg durchzusetzen.
• Werben bei Ihren kommunalen Entscheidern für eine neutrale kommunale Mobilfunkplanung.
• Stärken Sie durch Ihre Mitgliedschaft in LIMES die Forderungen nach Umbau der drahtlosen Kommunikation, damit Gesundheitsvorsorge nachhaltig und flächendeckend etabliert werden kann.
• Suchen Sie sich Verbündete! Eine Gemeinschaft hat viel mehr Möglichkeiten als eine Einzelperson!


II. Der zweite Schritt - Zivilcourage und Zeitinvestition sind gefragt!

1. Initiative (oder Verein) gründen.
Es ist sehr wichtig, dass sich die betroffenen Bürger (oder Mitarbeiter) gemeinsam gegen geplante und bestehende Mobilfunk-Antennen wehren.
• Initiativen sind Interessengemeinschaften von Bürgern (ohne rechtliche Anforderungen) zum Erfahrungsaustausch sowie zur Planung und Durchführung von Aktionen.
• Vereine (eV.) haben rechtliche Anforderungen, sonst aber dieselben Aufgaben.
Hier einige Tipps:

Alle Mitglieder gründlich informieren z.B. über Info-Pakete und die Website von LIMES www.limes-nrw.de und abonnieren mindestens eines Newsletters der Kritiker.

•Sie müssen jetzt Ihre konkreten Ziele und die dazu passenden Forderungen formulieren, die alle mittragen können. Überlegen Sie dabei, ob das nächstliegende Ziel: den /die Masten in Ihrer Nähe zu verhindern, auch ausreichend ist. Irgendwo in der Nähe brauchen die Betreiber mindestens einen Standort und sie werden behaupten, dass sie dazu ein nicht zu verhinderndes Recht haben. Ob es im Einzelfall zutrifft, kann nur durch einen baurechtserfahrenen Rechtsanwalt [RA] definitiv geklärt werden. Sofern Sie merken, dass die Betreiber nicht locker lassen wollen mit den Masten, so empfehlen wir umzuschalten auf das größere Ziel, ein unabhängiges Konzept für Ihre Kommune zu fordern (genaueres siehe weiter unten).

Info-Faltblätter in der Stadt/Gemeinde verteilen. Briefe an Bürgermeister/Gemeinderäte verteilen; keiner soll später sagen können, er hätte ja nicht gewusst, was er tut!

Infoveranstaltung in Abstimmung mit Verbänden (z.B. LIMES) planen und durchführen. Hierzu kann auch ein Referent von LIMES eingeladen werden. An solchen Veranstaltungen können auch Bürgerbegehren oder Unterschriftenaktionen gestartet werden.
Suchen Sie Unterstützung bei Ärzten, Schulen, Kindergärten, Vereinen, Umweltverbänden,usw.
Leserbriefe schreiben. Presse und Bevölkerung kontinuierlich informieren.


III. Weitere Schritte:


1. Forderungen an Ihre Ratsmitglieder: Beschluß für eine unabhängige kommunale Mobilfunkplanung:
Dazu Genehmigungsstop für weitere Sendemasten, bis die Planung (siehe Extra-Info von LIMES) durchgeführt wurde. Genehmigungsfreie Standorte (Masthöhe kleiner 10m) müssen in Verhandlungen einbezogen werden.
Die Kommunen haben die Möglichkeit, die Bauleitplanung für komplette Orts- oder Stadtgebiete zu ändern, indem sie die Umsetzung einer integrierten Mobilfunkplanung beschließen, mit dem Ziel der Berücksichtigung des vorbeugenden Immissionsschutzes.
Deshalb sollten sie die Argumente und Beschlüsse z.B. der Städte Attendorn, Lindlar, Erkrath übernehmen.
Positivstandorte, begrenzte Sendeleistungen usw. sollen durch die unabhängige Planung ausgewiesen, und im Gegenzug der Abbau von bedenklichen Anlagen von den Betreibern gefordert werden.

2. Informationen für und Druck auf Hausbesitzer, die ihre Dächer vermieten:
Viele Probleme gäbe es gar nicht, wenn kein Hausbesitzer mehr sein Dach zur Verfügung stellen würde. Deshalb verteilen Sie durch Hauswurfaktionen, durch Briefsendungen, an Infoständen, Aktionsveranstaltungen usw. kurzgefaßte Infozettel (1 bis 2 Seiten) über:
  1. die wichtigsten Erkenntnisse / Untersuchungen zu den Gesundheitsschädigungsmöglichkeiten durch Mobilfunk und anderen Elektrosmogemittenden (DECT-Funktelefon und das Handy selbst nicht vergessen!), durch Hinweise auf die INTERPHONE-, Naila-, TNO-, REFLEX-Studie u.a..
  2. Die Problematik der 26. BImSchV- Grenzwerte (nur thermisch, keine aktuelle Vorsorge mehr, usw.).
  3. Den enormen Wertverlust bei Immobilien (bis zu 50% nach Maklerstudien) und in Einzelfällen sogar fast bis zur Unverkäuflichkeit. Die Mieteinnahmen für die Antennenanlage sind später meistens viel geringer als der Wertverlust.
  4. Die wahrscheinlich aufkommenden nachbarschaftlichen Störungen des einvernehmlichen Miteinanders.
  5. Das fast sittenwidrige Geschäftsgebaren der Betreiber bei den Verträgen. (Der Betreiber kann in spätestens einem Jahr und der Hauseigentümer frühestens in 10 oder 20 Jahren aus dem Vertrag aussteigen!).
  6. Haftungsausschlüsse der Betreiber bezüglich möglicher gesundheitlicher Gefährdungen.
  7. Der Vermieter könnte für die auf seinem Grundstück stehenden Sendeanlage haften müssen. Rechtsunsicherheit!
  8. Die Ungültigkeit eines öffentlichen Versorgungsauftrages seitens der Mobilfunkbetreiber.
  9. Die immer wieder gleichen Täuschungs- und Verleumdungskampagnen bei angeblich unschädlichen Mitteln wie Contergan, Lipobay, Asbest, Holzschutzmitteln usw.
  10. Möglichkeit zum Ausstieg aus dem Vertrag informieren, Hilfe anbieten.




mobilfunkkritik_weltweit