Im Fokus: Der Gang zum Anwalt

Ihr Weg des Protestes bzw. der Abwehr gegen Sendemasten unter Benutzung des öffentlichen Rechts / Bauplanungsrechts / Baugesetzbuchs und eines darauf spezialisierten Rechtanwaltes.

Alle Antworten und Empfehlungen unsererseits sind eine Gratwanderung, die einerseits in Einzelfällen bereits Erfolg gebracht haben, aber andererseits keinen absoluten Rechtsanspruch auf Verhinderung des Sendemastes darstellen.

Die Mobilfunkvereinbarung NRW, Juli 2003 - kein Gesetz, keine Verordnung, sondern lediglich ein (rechtlich) unverbindliches Agreement zwischen Betreibern und Regierung - hat keinerlei Einfluss auf die Rechtsmittel der Bürger.
Aufgrund der Rechtslage gibt es für Sie als Bürger und betroffener Nachbar nur eingeschränkte juristische Möglichkeiten, gegen bestehende oder geplante Mobilfunkanlagen vorzugehen. Erheblich größere Chancen haben Sie, wenn Rat und Kommune mit dem ihnen zur Verfügung stehenden rechtlichen Möglichkeiten (Bauleitplanung, Mobilfunkkonzept, Verweigerung und Zurückstellung von Bauanträgen etc.) tätig werden.
Dies setzt politische Mehrheiten in Ihrem Stadtrat voraus, die im Regelfall nur durch Ihre Aktivitäten (d.h. der Bürgerinnen und Bürger) zu erreichen sind!


Fall I. + II.: Lassen Sie einen Rechtsanwalt die Aussetzung des Baus beantragen, bis eine vorgesehene Bürgerinformation gemäß - Mobilfunkvereinbarung NRW von Juli 2003 - durch die Kommune stattgefunden hat. Dies bringt zeitlich Luft, damit Sie sich richtig informieren und Gleichgesinnte sammeln und eine BI gründen können. Ausserdem können Sie in Gesprächen mit den potenziellen Vermietern folgende Argumente darlegen.

Fall III.:

Leuchtturmeffekt: Gern werden von den Akquisiteuren der Betreiber Ihre Bedenken, auch unter "dem eigenen" Elektrosmog leiden zu müssen, abgebogen mit dem Argument, dass Sender wie Leuchttürme arbeiten. D.h. die Sendeenergie, wenn sie wirklich schädlich sein sollte (was ja von der Wissenschaft als nicht bewiesen dargestellt wird), geht über Sie hinweg.
Was meinen Sie, was Ihre Nachbarn von Ihrer Einstellung halten?

Haftpflichtversicherung: Bitten Sie den Vermieter, dass er sich von seinem Standortmieter schriftlich von allen evtl. durch die Sendeanlage entstehenden Schäden in beliebiger Höhe freistellen lassen soll. Lassen Sie sich die Antwort des Betreibers zeigen. Siehe auch Mobilfunk-Antennen in der Nachbarschaft, Seite 20.
Konfrontieren Sie den Vermieter mit den Aussagen der Versicherungswirtschaft (keine Betriebshaftpflicht seitens der großen Versicherungen).

Unfaire Vertragsteile: Fragen Sie den Vermieter nach Kündigungsfristen im Vertrag, falls er es sich doch anders überlegen sollte. In den uns bekannten Verträgen sind asymetrische Kündigungszeiten eingesetzt: Vermieter 10 bzw. 20 Jahre, während der Mieter 1 Jahr Kündigungszeit hat.


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