Von uns geprüfte Argumente, für Diskussionen mit Politikern und Verwaltungen über Risiken durch den Wildwuchs von "Mobilfunk & Co".

Ein oft benutztes Argument seitens der Befürworter:
"...noch ist es gar nicht sicher, dass vom Mobilfunk Gesundheitsschäden ausgehen. Unsere Bürger und Kunden würden uns ganz schön abstrafen, wenn wir denen das Handy verbieten bzw. das mobile Telefonieren vorenthalten würden wegen eines normalen, noch nicht einmal bewiesenen Lebensrisikos.
Denken Sie nur an die Befürchtung von Bürgern und Wissenschaft, als im 19ten Jahrhundert die ersten Eisenbahnen fuhren. Damals wurde tatsächlich behauptet, dass die Reisenden durch die hohe Geschwindigkeit große Gesundheitsschäden davon tragen, ja sogar wahnsinnig würden!..." In diesem Argument stecken neben der immer wieder offen oder verdeckt angebrachten Brandmarkung der Kritiker: "technikfeindlicher Angsthase" zwei wichtige Aspekte, die es wert sind genau betrachtet zu werden:

Was sagen Versicherungen zur Wahrscheinlichkeit von Gesundheitsschäden durch Mobilfunk? + Warum betrachten die im Risikomanagement erprobten kommunalen Entscheider das Risiko als so gering?
• z.B. anhand der Betriebshaftpflicht?

• Dazu Ausschnitte aus einem Artikel der Süddeutschen Zeitung vom 27.1.2004:
Versicherer fürchten die Mobilfunk-Risiken.


Zitat: "....Viele Konzerne verweigern Handy-Herstellern und Netzbetreibern Deckung für eventuelle spätere Gesundheitsschäden. Ein Sprecher des deutschen Marktführers Allianz sagte, sein Haus versichere schon länger keinen Handy-Hersteller mehr gegen Elektrosmog-Risiken...
...Prinzipiell können Konzerne solche Risiken durch ihre Betriebshaftpflicht-Police abdecken.
Die Versicherung müsste dann eventuelle Zahlungen an Opfer oder deren Angehörige übernehmen. Allerdings schließen immer mehr Versicherungen derartige Risiken aus ihren Policen aus. Das berichteten auf Anfrage der Süddeutschen Zeitung übereinstimmend Vertreter der beiden größten Versicherungsmakler der Welt, Marsh und Aon...
...Insbesondere hätten Firmen, die sich mit Mobilfunk beschäftigen, keine Deckung mehr erhalten. Ein Sprecher von Aon, Jauch & Hübener, der Deutschland-Repräsentanz von Aon, bestätigt dies. Das Bestreben, die Risiken elektromagnetischer Strahlung auszuschließen, gebe es schon seit längerem. Jetzt hätten sich „viele Versicherer erstmals durchgesetzt".

1998 hat der wissenschaftliche Beirat der Bundesregierung für globale Umweltrisiken [WBGU] einen hervorragenden Bewertungsalgorithmus entwickelt, der seitdem von einigen Wissenschaftlern (der KFA Jülich z.B.) weiterbenutzt wird und regelmäßig pro Jahr in neuen Risikogutachten vom BfS zitiert wird. Leider hat sich seit der Originalfassung der Risikobewertung von 1998 keiner der Wissenschaftler die Mühe gemacht, die selbst entwickelten Kriterien als Messlatte zur Beurteilung der Risikoklasse des hochfrequenten Elektrosmog zu nehmen. Man hätte dann feststellen können und müssen, dass das Betriebsrisiko tatsächlich nicht einschätzbar ist, so wie die Versicherer es handhaben.

Oder wird hier wieder einmal nach dem altbekannten Motto verfahren: "Was nicht sein darf, das nicht sein kann!"

Deshalb: Fordern Sie für die kommunalen neutralen Mobilfunkkonzepte die verbindliche Ausweisung der Haftungshöhe für Gesundheitsschäden durch jeden Betreiber.
Kommentar von LIMES:
Es ist schon bemerkenswert, wie unterschiedlich unsere Entscheider in Politik und öffentlichen Dienst im Gegensatz zu den Versicherern das Risiko wahrnehmen, das vom Mobilfunk & Co ausgeht.
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